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Haus- und Badeordnung

§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung

(1) Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der Vinzenz Therme.

§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung

(1) Die Haus- und Badeordnung sowie alle weiteren Ordnungen sind für alle Nutzer verbindlich. Für die Einbeziehung in den an der Kasse geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.

(2) Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall kein oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäfts-/Klinikleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.

(3) Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der § 4 werden eingehalten.

(4) Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z. B. Rheumaliga) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

(5) Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch die Klinikleitung erlaubt.

§ 3 Öffnungszeiten, Preise

(1) Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekannt gegeben oder sind an der Kasse einsehbar.

(2) Die Badezone /die Sauna ist 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit zu verlassen.

(3) Für Kursangebote und für Veranstaltungen für bestimmte Personengruppen können besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten festgelegt werden.

(4) Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.

(5) Erworbene Eintrittskarten oder andere Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet.

(6) Die an der Kasse erhaltene Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigung bzw. der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren.

§ 4 Zutritt

(1) Der Besuch des Thermalbades steht grundsätzlich jeder Person frei, für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.

(2) Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen nicht zulässig.

(3) Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen sowie folgende vom Badbetreiber überlassene Gegenstände

a) Gaderobenschrankschlüssel
b) Einzelkabinenschlüssel
c) Mietfachschlüssel
d) Rollstuhl
e) Rollator

so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z.B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.

(4) Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr ist die Begleitung einer geeigneten Begleitperson erforderlich. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen (z. B. Sauna) sind möglich.

(5) Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

(6) Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet:

die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
die Tiere mit sich führen,
die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann
die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen
Wunden leiden.

§ 5 Verhaltensregeln

(1) Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

(2) Die Einrichtungen des Bades einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.

(3) In einzelnen Badbereichen gelten unterschiedliche Regelungen für die Bekleidung.

(4) Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren sowie Rollkoffer sind vor Betreten des Barfußbereiches durch den Nutzer oder deren Begleitperson zu reinigen.

(5) Nutzern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Nutzer kommt.

(6) Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäfts-/Klinikleitung.

(7) Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.

(8) Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.

(9) Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten und Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet.

(10) Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur in den ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.

(11) Zerbrechliche Behälter (z. B. aus Glas/Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.

(12) Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten.

(13) Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

(14) Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und gegebenenfalls geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.

(15) Liegen und Stühle dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden. Auf den Liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal abgeräumt.

§ 6 Haftung

(1) Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

(2) Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung des Thermalbades, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Abs.1/Satz1+2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen der Therme aufgestellten Fahrzeuge.

(3) Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.

(4) Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.

(5) Bei schuldhaftem Verlust der gemäß §4 (3) vom Badbetreiber überlassenen Gegenstände werden folgende Pauschalbeträge in Rechnung gestellt:
a) 25,00 Euro
b) 50,00 Euro
c) 82,00 Euro
d) 900,00 Euro
e) 80,00 Euro
Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag.

(6) Der Betreiber ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen

§ 7 Allgemeine Verhaltensregeln

(1) Der Nutzer ist für das Verschließen des Garderobenschrankes/Wertfaches und die Aufbewahrung des Schlüssels/Datenträgers selbst verantwortlich.

(2) Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badekleidung ohne Taschen gestattet.

(3) Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen von Personen und Gegenständen ist nicht erlaubt.

(4) Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z.B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräte) sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 8 Zweck und Nutzung der Saunaanlage

(1) Die Saunaanlage dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Nutzer. Hierzu gibt es Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e. V..

(2) Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich. In bestimmten Bereichen (z. B. Ruheräume, Gastronomie) gelten besondere Bestimmungen.

(3) Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten. Mit Rücksicht auf die anderen Nutzer ist der Austausch von Zärtlichkeiten zu unterlassen.

§ 9 Verhalten in der Saunaanlage

(1) Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.

(2) Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.

(3) Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden, Badetuch besucht werden.

(4) Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.

(5) In Dampf- und Warmlufträumen aus Keramik oder Kunststoff sollten aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen/Sitztücher benutzt werden. Mit vorhandenen Wasserschläuchen sollen die Sitzflächen gereinigt werden.

(6) Technische Einbauten (z. B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.

(7) In Schwitzräume sollte nur ein Liegetuch/eine Sitzunterlage mitgenommen werden.

(8) Badeschuhe dürfen in Sauna- und Warmlufträumen nicht getragen werden.

(9) Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen nicht erlaubt. Hauteinreibungen/Peelings mit selbst mitgebrachten Mitteln wie z. B. Salz, Honig u. ä. sind unzulässig.

(10) Vor der Benutzung der Schwitzräume, des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken muss geduscht werden.

(11) In Ruheräumen müssen sich die Nutzer rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.

(12) In der Saunaanlage ist telefonieren, fotografieren und filmen verboten. Elektronische Medien mit denen man fotografieren und/oder filmen kann (z. B. Smartphone, Tablet, E-Book-Reader, u. ä.) dürfen nur in ausgewiesenen Bereichen mitgenommen und benutzt werden.

§ 10 Besondere Hinweise

(1) Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.

(2) Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z. B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Nutzer besondere Vorsicht.

(3) Saunaaufgüsse dürfen ausschließlich vom Personal durchgeführt werden.

Bad Ditzenbach, 01.09.2020
Schwester Raphaela Heimpel
Betriebsleitung